Voraussetzungen
Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) definiert die Zulassungsbestimmungen für die Ausbildung zum/zur Psychologische/n PsychotherapeutIn. Vorausgesetzt werden
- ein Diplom in Psychologie (mit Prüfungsfach Klinische Psychologie) oder
- ein in einem anderen Staat abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie
- ein Masterabschluss in Rehabilitationspsychologie
Darüber hinaus setzen wir die Teilnahme an unserem
Einführungs- und Informationsseminar beziehungsweise an unserem Auswahlverfahren voraus. Das Einführungs- und Informationsseminar gibt Ihnen die Möglichkeit, unser Ausbildungsangebot zu testen. Gleichzeitig ermöglicht es uns, Sie kennenzulernen und Ihre Eignung
als TherapeutIn zu prüfen. Erst nach der Teilnahme an
diesem Seminar entscheiden Sie, ob Sie die Ausbildung
zum/zur PsychotherapeutIn bei uns durchführen möchten und schließen mit uns einen Ausbildungsvertrag.
Vergleichbares gilt für das Auswahlverfahren, das an einzelnen Standorten unseres Verbundes vorgeschaltet wird: Dieses umfasst ein Auswahlgespräch und ein zweitägiges Einführungsseminar.
Ziel der Ausbildung "Psychologische Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie" ist die praxisnahe und patientInnenbezogene Vermittlung von Kenntnissen im wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren der Verhaltenstherapie.
Aufbau und Inhalte der Ausbildung folgen den Vorgaben des PsychThG mit dem Ziel der staatlichen Prüfung zur Erlangung der Approbation und der kassenpsychotherapeutischen Zulassung beziehungsweise der Eintragung in das Psychotherapeutenregister der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Die Mindest-Ausbildungsdauer beträgt an unseren Ausbildungszentren in der Regel drei Jahre. Ausnahmen sind hier Dresden und Bodensee, wo - bei gleichem inhaltlichem Umfang - generell eine Mindestausbildungsdauer von fünf Jahren besteht.